I.
Streitig ist, ob die Veräußerung eines vom Antragsteller bisher als Privatvermögen behandelten Anteils an einer GmbH einkommensteuerbar ist.
Die Antragsteller, Eheleute, wurden im Streitjahr 1998 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller erzielte u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer im Rahmen einer Betriebsverpachtung; er hatte sein Unternehmen, das den Firmenwert und das Inventar umfasste, ohne die Betriebsaufgabe zu erklären, an die ... Fördertechnik GmbH (AF-GmbH) verpachtet. Der Antragsteller war an der AF GmbH mit 51 %, die Antragstellerin mit 49 % beteiligt.
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