Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 30. März 2016 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf
10.000,- Euro
festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin ist Gleichstellungsbeauftragten der Hauptverwaltung am Standort ... und begehrt die Beteiligung an Disziplinarverfahren, die gegen Bedienstete außerhalb des Standortes ... geführt werden.
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