Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26.01.2022 - 7 K 896/19 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
I.
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