Beteiligung nur am Kapitalkonto I und nicht auch am Kapitalkonto II für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft i. S. v. § 6a S. 4 GrEStG maßgeblich
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.04.2013 - Aktenzeichen 4 V 4250/12
DRsp Nr. 2013/15298
Beteiligung nur am Kapitalkonto I und nicht auch am Kapitalkonto II für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft i. S. v. § 6a S. 4 GrEStG maßgeblich
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass unter der „Beteiligung am Gesellschaftsvermögen” i. S. v. § 6a Satz 4 GrEStG der wertmäßige Anteil des am Vermögen der abhängigen Personengesellschaft beteiligten herrschenden Unternehmens bezeichnet werden soll, der sich mit dem Anteil am Vermögen i. S. d. §§ 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 1 bis 3GrEStG deckt; als Beteiligung am Vermögen der Personengesellschaft ist danach die verhältnismäßige dingliche Mitberechtigung am Vermögen zu verstehen.
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