FG Düsseldorf - Urteil vom 09.05.2019
10 K 3108/17 F
Normen:
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Betragsmäßige Aufteilung der festgestellten Einkünfte der GbR aus Vermietung und Verpachtung bzgl. der Beteiligungsquote des Gesellschafters; Anerkennung des eingeräumten Nießbrauchsrechts an Abkömmlinge hinsichtlich der Zurechnung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks

FG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2019 - Aktenzeichen 10 K 3108/17 F

DRsp Nr. 2020/8333

Betragsmäßige Aufteilung der festgestellten Einkünfte der GbR aus Vermietung und Verpachtung bzgl. der Beteiligungsquote des Gesellschafters; Anerkennung des eingeräumten Nießbrauchsrechts an Abkömmlinge hinsichtlich der Zurechnung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Normenkette:

AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Zurechnung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks für das Jahr 2013. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.

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