Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 9. Januar 2018 sowie die Kostenfestsetzung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 27. Juli 2017 abgeändert. Für das Klageverfahren mit dem Az.: S
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Zwischen den Beteiligten streitig ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren beim Sozialgericht Nürnberg (S
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