I. Verfahrensstand
Streitig ist, ob die X-GbR (GbR) in den Streitjahren 1996 und 1997 sowie den nämlichen Erhebungszeiträumen kraft Betriebsaufspaltung einen Gewerbebetrieb betrieben hat.
Die GbR wurde im Dezember 1996 von der K-Bank und der K-GmbH gegründet; die K-Bank war Alleingesellschafterin der K-GmbH. Die K-Bank war zu 99% und die K-GmbH zu 1% am vereinbarten Kapital der GbR beteiligt. Im Dezember 1996 erwarb die GbR von der K-Bank Grundstücke, auf denen sich --neben Wohnungen und Gewerberäumen-- die Filialen der K-Bank befanden. Diese Grundstücke vermietete die GbR ab dem 1. Januar 1997 an die K-Bank.
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