BFH - Beschluß vom 25.07.2002
I B 52/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; GewStDV § 2 Abs. 2 S. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 1, 2 § 3 Nr. 6, 13 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1341

Betrieb gewerblicher Art; Gewinnerzielungsabsicht; Einlage von Aktien in das BV

BFH, Beschluß vom 25.07.2002 - Aktenzeichen I B 52/02

DRsp Nr. 2002/11597

Betrieb gewerblicher Art; Gewinnerzielungsabsicht; Einlage von Aktien in das BV

1. Legt eine Gebietskörperschaft zur Verbesserung der Ertrags- und Vermögenslage ihres BgA zur künftigen Verrechnung der in der Vergangenheit ausgewiesenen Verluste mit Erträgen aus Aktien letztere in das BV des BgA ein, hat das die Folge, dass die Erträge dieses gewillkürten BV Teil des Gewinns des BgA sind.2. Die Zuordnung der Aktien zum BV des BgA ist nicht rechtsmissbräuchlich.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; GewStDV § 2 Abs. 2 S. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 1, 2 § 3 Nr. 6, 13 ;

Gründe: