I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Stadtgemeinde, unterhielt im Streitjahr mehrere Betriebe. Dies waren die Fernheizwerke, das Fernheizwerk beim Zentralbad, die Theatertiefgarage und die Industriegleisanlagen. Diese Betriebe wurden wirtschaftlich direkt von der Klägerin verwaltet. Darüber hinaus unterhielt die Klägerin den Eigenbetrieb "
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