I.
Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am ... verstorbenen Vaters ... (im Folgenden D. senior), der wiederum Alleinerbe seiner am ... verstorbenen Ehefrau ist. Im Frühjahr 1991 entschloss sich der im Jahr ... geborene Herr D. senior seinen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens geführten Bautrocknungsbetrieb unentgeltlich an seinen Sohn ... (im Folgenden D. junior) zu übergeben. Der Übergabevertrag, auf den verwiesen wird, wurde am 6.3.1991 geschlossen.
Nach dem Notarvertrag sollte die Übergabe des Betriebs zum Bilanzstichtag 1.8.1991 erfolgen. Da Herr D. senior den Gewinn des laufenden Wirtschaftsjahrs für sich behalten wollte, enthielt der Übergabevertrag folgende Klausel:
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