I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.11.2019 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer der Klagepartei geschuldeten Betriebsrente.
Die Beklagte ist ein Lebensversicherungsunternehmen, das in den deutschen Z.-Konzern eingebunden ist. Sie ist die Rechtsnachfolgerin der Y.. Die Klagepartei war bis 30.06.1997 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten tätig.
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