BFH - Urteil vom 09.03.2010
VIII R 32/07
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 20.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 78/06

Betriebliche Veranlassung einer beabsichtigten Anbahnung von Kontakten zu Politikern und Unternehmen auf einer Auslandsreise eines Unternehmers mit dem Ministerpräsidenten; Internationale Ausrichtung von Repräsentanten einzelner Unternehmen auf Delegationsreisen

BFH, Urteil vom 09.03.2010 - Aktenzeichen VIII R 32/07

DRsp Nr. 2010/9587

Betriebliche Veranlassung einer beabsichtigten Anbahnung von Kontakten zu Politikern und Unternehmen auf einer Auslandsreise eines Unternehmers mit dem Ministerpräsidenten; Internationale Ausrichtung von Repräsentanten einzelner Unternehmen auf Delegationsreisen

1. Die bei einer Auslandsreise beabsichtigte Anbahnung von Kontakten zu Politikern und Unternehmern in den besuchten Ländern geht im Sinne einer betrieblichen Veranlassung der Reise zumindest dann über ein bloß allgemeines Interesse an politischen oder wirtschafts- oder gesellschaftspolitischen Informationen hinaus, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Teilnehmer die erwarteten Informationen und Kontakte für seine unternehmerischen Ziele nutzen kann.2. Bei Delegationsreisen mit hochgestellten Politikern kann aufgrund der Vorauswahl der Teilnehmer durch das zuständige Ministerium im Regelfall davon ausgegangen werden, dass es sich um Repräsentanten von Unternehmen handelt, die international ausgerichtet sind oder dies anstreben.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;

Gründe

I.