Die Klägerin ging durch formwechselnde Umwandlung zum 1. Januar 2005 aus der J Gesellschaft mbH (J GmbH) hervor. Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Planung und Beratung auf sämtlichen Gebieten des Bauwesens.
Die J GmbH und die Klägerin ermittelten ihre Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich.
Den Gesellschafter-Geschäftsführern L (L), geboren am 00.00.0000 und O (O), geboren am 00.00.0000, hatte die J GmbH mit der Einstellung als Geschäftsführer am 26. April 1993 L bzw. 18. November 1996 O Pensionszusagen ab Vollendung des 65. Lebensjahrs erteilt (Altersrente L: 60.000 DM (31.677,51 EUR) p. a.; Altersrente O: 18.000 DM (9.203,25 EUR) p. a.).
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