FG Köln - Urteil vom 18.03.2010
15 K 2441/08
Normen:
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 1397

Betriebliche Veranlassung von Mietaufwendungen für eine möblierte Wohnung

FG Köln, Urteil vom 18.03.2010 - Aktenzeichen 15 K 2441/08

DRsp Nr. 2010/12806

Betriebliche Veranlassung von Mietaufwendungen für eine möblierte Wohnung

Ein freiberuflich tätiger Diplom-Ingenieur kann Mietaufwendungen für eine möblierte Wohnung, die nicht am Ort der Betriebsstätte liegt und die er aufgrund betrieblicher Veranlassung einen Teil des Jahres aufsucht, während sie für den Rest des Jahres leer steht, nur anteilig für die Tage als Betriebsausgaben geltend machen, an denen er die Wohnung tatsächlich nutzt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten noch darüber, ob die Mietaufwendungen für eine möblierte Wohnung, die nicht am Ort der Betriebsstätte des Klägers liegt, für das ganze Jahr als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.