Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte im Zusammenhang mit der Nutzung eines betrieblichen PKW von zusätzlichen Einnahmen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ausgehen und eine Bescheidänderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) vornehmen konnte.
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