Betriebsaufgabe bei Vermietung der Räumlichkeiten eines zuvor verpachteten Lebensmittelgeschäfts zu Wohnzwecken; Einkommensteuer 1993
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen 2 K 77/00
DRsp Nr. 2002/4172
Betriebsaufgabe bei Vermietung der Räumlichkeiten eines zuvor verpachteten Lebensmittelgeschäfts zu Wohnzwecken; Einkommensteuer 1993
Allein die Vermietung der Räume eines bisher verpachteten Lebensmittelgeschäfts zu Wohnzwecken führt zu keiner Zwangsbetriebsaufgabe, wenn nach Ablauf des Miet-/Verpachtungsverhältnisses der Betrieb ohne wesentliche Änderungen fortgeführt werden kann, weil das Gebäudegrundstück und nicht das Inventar dem Betrieb das wesentliche Gepräge gibt und dieses nur unerheblich baulich verändert wird.