Streitig ist, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb im Streitjahr 2009 aufgegeben wurde.
Der Kläger und die Beigeladene sind Geschwister und Erben ihrer 2009 verstorbenen Mutter (M). Deren 2002 verstorbener Ehemann (V) hatte einen landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Jahr 1992 selbst bewirtschaftet und ab dem 1. Juli 1992 verpachtet. M war nach dem Tod ihres Mannes dessen Alleinerbin.
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