FG Niedersachsen - Urteil vom 02.07.2013
15 K 265/11
Normen:
EStG § 14; EStG § 16 Abs. 3;
Fundstellen:
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 1095
FamRZ 2014, 515
ZEV 2013, 8

Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen

FG Niedersachsen, Urteil vom 02.07.2013 - Aktenzeichen 15 K 265/11

DRsp Nr. 2013/20922

Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen

Ein LuF, der seinen bisher selbst bewirtschafteten Betrieb verpachtet, kann wählen, ob der die Betriebsverpachtung als Betriebsaufgabe behandeln oder sein BV während der Zeit der Verpachtung als sog. ruhenden Betrieb fortführen will. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn nicht der Gesamtbetrieb, sondern nur dessen wesentliche Betriebsgrundlagen verpachtet werden. In der Verpachtung eines vollständigen Betriebes ist grds. eine Betriebsunterbrechung im weiteren Sinne zu sehen. Wird landwirtschaftliches Betriebsvermögen eines Verpachtungsbetriebs im Wege der Erbauseinandersetzung auf mehrere Miterben zu Alleineigentum übertragen, führt dies jedenfalls dann nicht zu einer Betriebsaufgabe, wenn jeder Erbe Flächen erhält, die die für einen landwirtschaftlichen Betrieb erforderliche Mindestgröße übersteigen.

Normenkette:

EStG § 14; EStG § 16 Abs. 3;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb im Streitjahr 2009 aufgegeben wurde.

Der Kläger und die Beigeladene sind Geschwister und Erben ihrer 2009 verstorbenen Mutter (M). Deren 2002 verstorbener Ehemann (V) hatte einen landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Jahr 1992 selbst bewirtschaftet und ab dem 1. Juli 1992 verpachtet. M war nach dem Tod ihres Mannes dessen Alleinerbin.