Die Klägerin und Revisionsklägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Im Folgenden: Klägerin oder GbR). Ihre beiden miteinander verheirateten Gesellschafter (im Folgenden auch: Eheleute) waren je zur Hälfte Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Dieses Grundstück war ganz überwiegend an eine GmbH für deren betriebliche Zwecke vermietet. Die Eheleute waren auch die alleinigen Gesellschafter der GmbH. Die Klägerin und der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) sind sich darüber einig, dass die Vermietung die Voraussetzungen einer unechten Betriebsaufspaltung erfüllte und die Klägerin aus der Vermietung des Grundstücks gewerbliche Einkünfte erzielte.
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