BFH - Beschluss vom 18.04.2006
VIII B 83/05
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1464
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 15.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4528/99

Betriebsaufspaltung - mittelbare Beherrschung des Besitzunternehmens

BFH, Beschluss vom 18.04.2006 - Aktenzeichen VIII B 83/05

DRsp Nr. 2006/18642

Betriebsaufspaltung - mittelbare Beherrschung des Besitzunternehmens

Die grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob eine mittelbare Beherrschung des Besitzunternehmens über eine KapG eines Betriebsaufspaltung zu begründen vermag, wird nicht dadurch dargelegt, dass die Beteiligung einer Personenhandelsgesellschaft an einer (grundstücksvermietenden) OHG zu beurteilen ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: