BFH - Urteil vom 22.01.2002
VIII R 9/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 906

Betriebsaufspaltung - verpachtetes Gebäude als Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers; steuerfreie Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen?

BFH, Urteil vom 22.01.2002 - Aktenzeichen VIII R 9/01

DRsp Nr. 2002/7358

Betriebsaufspaltung - verpachtetes Gebäude als Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers; steuerfreie Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen?

1. Zum Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers gehören alle WG, die dazu geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der PersG oder der Beteiligung des Mitunternehmers zu dienen.2. Überlässt eine Kommanditistin ein in ihrem Eigentum stehendes Betriebsgebäude, in der sich eine Wohnung befindet, die von ihr privat genutzt wird, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die KG zwecks Verpachtung an eine GmbH für deren betriebliche Zwecke, gehört das gesamte Gebäude zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen der Kommanditistin als Mitunternehmerin.3. Eine Wohnung, die im Jahre 1986 nicht der Nutzungswertbesteuerung unterlegen hat, sondern verpachtet worden war, wird vom Regelungsbereich des § 52 Abs. 15 und 21 EStG nicht erfasst. Eine steuerfreie Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen scheidet daher aus.

Gründe: