I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb 1984 ein Grundstück und bebaute es. Ab Januar 1986 vermietete er es an die X-GmbH (GmbH), an der er zu 80 %, später zu 100 % beteiligt und deren Geschäftsführer er war. Auf dem Grundstück hatte die GmbH ihren Fertigungsbetrieb und ihr Lager.
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