Betriebsaufspaltung bei gemeinnütziger Besitzgesellschaft
BFH, vom 21.05.1997 - Aktenzeichen I R 164/94
DRsp Nr. 1998/1300
Betriebsaufspaltung bei gemeinnütziger Besitzgesellschaft
1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt auch dann vor, wenn eine gemeinnützige Körperschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und dieser wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überläßt.2. Eine Personenidentität in den Organen der Besitz- bzw. Betriebsgesellschaft ist nicht Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung.
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