BFH vom 01.06.1994
X R 81(91

Betriebsaufspaltung bei Überlassung von Verwertungsrechten

BFH, vom 01.06.1994 - Aktenzeichen X R 81(91

DRsp Nr. 1997/8537

Betriebsaufspaltung bei Überlassung von Verwertungsrechten

Die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung kann auch durch die Überlassung von Verwertungsrechten begründet werden, wenn die Verwertungsrechte Schutzrechte betreffen, die als mit absoluter Wirkung ausgestattet anzusehen sind.

Für die Praxis:

Im Streitfall überließ der Kläger einer GmbH die Verwertungsrechte an von ihm entwickelten Lehrmethoden auf dem Gebiet der persönlichen und unternehmerischen Planung. Der BFH sah es als unerheblich an, daß die GmbH bei der Verwertung der Rechte wiederum wesentlich von der unterrichtenden Tätigkeit des Klägers abhängig gewesen ist.