Streitig ist, ob Ausschüttungen der A GmbH an die Klägerin, die B-GbR, gewerbesteuerpflichtig sind.
Die beiden Gesellschafter der Klägerin sind auch die einzigen Gesellschafter der GmbH. Bis zum 1. Januar 1994 war noch ein weiterer Gesellschafter an der Klägerin und der GmbH beteiligt.
Die Klägerin vermietet der GmbH seit dem 15. Dezember 1992 ein bebautes Grundstück in X. Die GmbH betreibt die Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen...Sie ist gemäß §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|