FG Düsseldorf, vom 30.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 4883/97
Betriebsaufspaltung im Anschluss an die steuerbegünstigte Aufgabe eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs
BFH, Urteil vom 30.03.2006 - Aktenzeichen IV R 31/03
DRsp Nr. 2006/19310
Betriebsaufspaltung im Anschluss an die steuerbegünstigte Aufgabe eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs
»Die Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine GmbH schließt die vorangehende steuerbegünstigte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen die zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter gehörten, nicht aus, wenn der Steuerpflichtige zuvor seine landwirtschaftliche Betätigung beendet hat.«