Streitig ist, ob der vorzutragende Gewerbeverlust auf den 31.12.1993 durch die Anwendung des §
Die Klägerin ist eine KG, die aus dem Kommanditisten A Bbb und als Komplementärin der Bbb Verwaltungs-GmbH besteht. Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH ist A Bbb.
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