FG Nürnberg - Urteil vom 19.03.2003
III 103/01
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1109

Betriebsaufspaltung schließt erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen aus

FG Nürnberg, Urteil vom 19.03.2003 - Aktenzeichen III 103/01

DRsp Nr. 2003/9940

Betriebsaufspaltung schließt erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen aus

Die Verpachtung von Grund und Boden und der aufstehenden Gebäude an ein anderes Unternehmen stellt eine über die Verwaltung und Nutzung im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG hinausgehende gewerbliche Tätigkeit dar, wenn das verpachtete Unternehmen mit dem Pächter sachlich und personell verflochten ist.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der vorzutragende Gewerbeverlust auf den 31.12.1993 durch die Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG höher festzustellen ist.

Die Klägerin ist eine KG, die aus dem Kommanditisten A Bbb und als Komplementärin der Bbb Verwaltungs-GmbH besteht. Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH ist A Bbb.