FG Nürnberg - Urteil vom 29.08.2002
VII 201/99
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1198

Betriebsausgaben bei Fahrten mit einem unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Fahrzeug

FG Nürnberg, Urteil vom 29.08.2002 - Aktenzeichen VII 201/99

DRsp Nr. 2003/8760

Betriebsausgaben bei Fahrten mit einem unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Fahrzeug

Die Durchführung betrieblicher Fahrten mit einem unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Fahrzeug berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Kilometerpauschale von 0,52 DM gem. R 23 Abs. 2 S. 2 LStR 1997.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, in welcher Höhe Aufwendungen des Klägers im Zusammenhang mit der Nutzung eines seinem Schwiegervater gehörenden Lkw's als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.

1. Der Kläger erzielte im Streitjahr 1997 u. a. gewerbliche Einkünfte aus dem Handel mit Futtermitteln. Seinen Gewinn ermittelte er durch Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Dabei machte er einen Betrag von insgesamt 12.629,78 DM einschließlich Vorsteuer geltend, der anhand einer Jahresfahrleistung eines ihm von seinem Schwiegervater unentgeltlich überlassenen Lkw's von 24.288 km und einem Kilometersatz von 0,52 DM ermittelt worden war.

Anschließende Ermittlungen des Finanzamts ergaben u. a. folgendes: