Streitig ist, ob die Kosten für die Restaurierung von Wandmalereien als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihres im Jahre 1997 verstorbenen Ehemanns. Für die Streitjahre 1989 und 1990 wurden beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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