I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Bewirtungen und für Geschenke.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine inzwischen in Liquidation befindliche GmbH, ist Tochtergesellschaft einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft (M). Sie hatte sich im Jahr 1990 der M gegenüber vertraglich verpflichtet, für die M bestimmte Dienstleistungen zu erbringen. Diese Leistungen sollte M nach dem Vertrag "on a cost plus basis" vergüten. Dazu sollte sie der Klägerin insbesondere diejenigen tatsächlichen Kosten erstatten, die durch den Betrieb der Klägerin anfielen, sowie hierauf 5 v.H. Gewinnaufschlag zahlen.
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