I.
Streitig ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für einen Pkw im Zusammenhang mit einem Unfallschaden auf einer beruflich veranlassten Fahrt.
Die verheirateten Kläger wurden für das Streitjahr 1999 antragsgemäß zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
Der Kläger erzielte als Angestellter der Firma ... Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der ESt-Erklärung 1999 machte er als Werbungskosten u. a. Pkw-Unfallkosten i.H.v. 8.321 DM geltend. Hierzu wurden folgende Angaben gemacht:
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