FG Niedersachsen - Urteil vom 06.10.2011
6 K 333/09
Normen:
AO § 12;

Betriebsstätte bei Werkverträgen im Fleischereigewerbe

FG Niedersachsen, Urteil vom 06.10.2011 - Aktenzeichen 6 K 333/09

DRsp Nr. 2012/20927

Betriebsstätte bei Werkverträgen im Fleischereigewerbe

Zu den Voraussetzungen einer Betriebsstätte nach § 12 Satz 1 AO. Zum Begriff der Betriebsstätte im Sinne des DBA-GB. Die leihweise Nutzung von Schlacht- und Zerlegebänken bei der Erbringung von Werkvertragsleistungen im Fleischereigewerbe kann zur Begründung einer Betriebsstätte führen.

Normenkette:

AO § 12;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin im Streitjahr 2007 beschränkt körperschaftsteuerpflichtig war.