I. Der Beigeladene zu 1 ist Kaminkehrermeister und wohnte im Streitjahr 1987 in der Gemeinde A, der Beigeladenen zu 3. Er hatte seinen Kehrbezirk bis 1990 in den Gemeinden B, C, D und E, den Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen).
Nachdem der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) den Gewerbesteuermessbescheid für das Streitjahr 1987 gegen den Beigeladenen zu 1 im Mai 1989 erlassen hatte, beantragten die Klägerinnen im Oktober 1989 die Zuweisung von Zerlegungsanteilen an den dem Beigeladenen zu 1 gegenüber festgesetzten einheitlichen Gewerbesteuermessbeträgen für die Jahre 1987 bis 1990.
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