I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bzw. eine mit ihr verschmolzene Gesellschaft in den Streitjahren (1993 und 1998) in Deutschland über eine Betriebsstätte verfügten.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA. Sie wurde im Jahr 1997 mit der S-Co. verschmolzen. Die S-Co., ebenfalls eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft, hatte mit der US-Armee im Jahr 1993 einen bis 1995 befristeten Vertrag über den Betrieb und die Wartung eines Kampf-Simulationssystems geschlossen. Die Laufzeit des Vertrags wurde später bis zum Jahr 1999 und sodann erneut über das Jahr 2000 hinaus verlängert.
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