FG München - Urteil vom 05.01.2000
13 K 3494/96
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 ;

Betriebsstätte, Reisekosten

FG München, Urteil vom 05.01.2000 - Aktenzeichen 13 K 3494/96

DRsp Nr. 2001/2149

Betriebsstätte, Reisekosten

Der Begriff "Betriebsstätte" in § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ist auch für die Frage entscheidend, ob und in welcher Höhe dem Steuerpflichtigen Reisekosten entstanden sind.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger wurde für die Streitjahre 1988 - 1990 und 1992 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.

Er bezog als selbständiger Unternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und zwar als Vertriebspartner der E.... T. ...H... GmbH (E-GmbH). In seinem Verkaufsgebiet hat er das Alleinverkaufsrecht für alle Produkte der E-GmbH: Tiefkühlkost, Eiscreme und tiefgekühlte Konditorwaren. Das Verkaufsgebiet ist von den Vertragsparteien (Kläger und E-GmbH) genau umschrieben. Es umfaßt Ortschaften, die sich innerhalb eines Radius von 15 km, gemessen vom Tiefkühllager in F. ... (F), befinden; insbesondere gehören dazu die Orte O... M... G... und L... deren Entfernung zu F 6 km, 8 km, 10 km und 14 km beträgt. Als Vertriebspartner hat der Kläger Kunden- und Gebietsschutz.