I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und werden im Streitjahr 2000 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betrieb bis Ende 1999 einen Einzelhandel auf dem ihm gehörenden Grundstück W-Straße, das er zu 44 v.H. betrieblich nutzte. Im Jahr 2000 verkaufte er das Grundstück zu einem Preis in Höhe von 1,2 Mio. DM sowie die Ladeneinrichtung.
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