Streitig ist, ob die Voraussetzungen des Nachversteuerungstatbestandes des § 13 a Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) im Streitfall erfüllt sind.
Der Vater des Klägers (Kl.), N. X. war alleiniger Gesellschafter der Eisengießerei F. GmbH. Mit Vertrag vom 22.01.1998 schenkte er dem Kl. die gesamten Geschäftsanteile an der GmbH. Die Schenkung erfolgte unter dem Vorbehalt eines lebenslänglichen Nießbrauchs zu Gunsten des Vaters des Kl. Nach seinem Tod sollte der Nießbrauch seiner Ehefrau bzw. der Mutter des Kl. zustehen. Weiter ist in dem Schenkungsvertrag die Erklärung enthalten, dass der Freibetrag für Betriebsvermögen mit dieser Schenkung ausgeschöpft werden solle. Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Vertrag vom 22.01.1998 (URNr. 38/1998 des Rechtsanwalt R. als amtlich bestellter Vertreter des Notars N. in A-Stadt).
Zum Vermögen der Eisengießerei F. GmbH gehörte das Grundstück, auf dem die Eisengießerei betrieben worden ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|