OLG Celle - Urteil vom 13.06.2007
3 U 238/06
Normen:
BGB § 611 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 966
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 18.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 497/05

Beurteilung der Frage, ob dem Mandanten durch die fehlerhafte Beratung des Steuerberaters ein Schaden entstanden ist

OLG Celle, Urteil vom 13.06.2007 - Aktenzeichen 3 U 238/06

DRsp Nr. 2008/40003

Beurteilung der Frage, ob dem Mandanten durch die fehlerhafte Beratung des Steuerberaters ein Schaden entstanden ist

»Für die Beurteilung der Frage, ob dem Mandanten durch die fehlerhafte Beratung des Steuerberaters ein Schaden entstanden ist, ist festzustellen, wie sich der Kläger bei pflichtgemäßer steuerlicher Beratung verhalten hätte. Hierzu müssen die Handlungsvarianten geprüft werden, die dem Mandanten offengestanden hätten. Deren Rechtsfolgen müssen ermittelt sowie miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Gründe:

I. Der Kläger nimmt die beklagten Steuerberater, die den Kläger im Zeitraum von 1993 - 2002 in steuerlichen Angelegenheiten beraten und (jedenfalls) ab 1996 dessen Steuererklärungen gefertigt haben, auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Steuerberatungsvertrages in Anspruch.