SG Dresden - Urteil vom 28.04.2010
S 18 KR 602/07

Beurteilung einer Beschäftigung zwischen Angehörigen

SG Dresden, Urteil vom 28.04.2010 - Aktenzeichen S 18 KR 602/07

DRsp Nr. 2010/20645

Beurteilung einer Beschäftigung zwischen Angehörigen

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gesamtsozialversicherungspflicht des Klägers.

Der 1978 geborene Kläger verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kraftfahrzeugmechaniker (1998) und als Groß- und Einzelhandelskaufmann (2003).

Der Beigeladene zu 1 ist der Vater des Klägers. Er ist Kfz-Meister und betreibt unter der Bezeichnung "T." eine Spedition sowie unter der Firma "A." einen Kfz-Meisterbetrieb, als dessen Inhaber er im Rechtsverkehr auftritt.

Nach Abschluss seiner Ausbildung war der Kläger bis zum 02.03.2003 arbeitslos gemeldet. Zum 03.03.2003 meldete er sich bei der zu 3 beigeladenen Agentur für Arbeit in eine Beschäftigung ab; diese förderte die Einstellung des Klägers durch Gewährung eines Lohnkostenzuschusses für arbeitslose Jugendliche.