BFH vom 03.03.1993
II R 11/90

Beweis des Zugangs eines Verwaltungsaktes (§ 122 AO)

BFH, vom 03.03.1993 - Aktenzeichen II R 11/90

DRsp Nr. 1997/8800

Beweis des Zugangs eines Verwaltungsaktes (§ 122 AO)

Der Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsakts kann von der Finanzbehörde nicht (mehr) nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (Primafacie-Beweis) geführt werden. Das Finanzgericht kann aber im Zusammenhang mit der festgestellten Absendung des Bescheids aufgrund bestimmter Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen bzw. seines Beraters im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO zu dem Ergebnis gelangen, daß dem Steuerpflichtigen - trotz seines Bestreitens - der Bescheid zugegangen sein muß. Es handelt sich hierbei jedoch um einen Indizienbeweis und nicht um einen Beweis des ersten Anscheins.