Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen - unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin - vom 29.01.2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen, soweit es den Antrag der Klägerin zu Ziffer 1 anbelangt, im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage Differenzvergütungsansprüche wegen geschlechterdiskriminierender Vergütung.
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