BFH vom 13.02.1995
III B 76/93

Beweiserleichterungen bei Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland

BFH, vom 13.02.1995 - Aktenzeichen III B 76/93

DRsp Nr. 2001/1229

Beweiserleichterungen bei Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland

Zu den Erleichterungen beim Nachweis von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland besteht kein weiterer Klärungsbedarf mehr. Die Frage ist nicht (mehr) von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.

Für die Praxis:

Nach der Rechtsprechung des BFH kann von der Mitnahme eines Nettolohns pro tatsächlich durchgeführter Familienheimfahrt ausgegangen werden. Dabei gilt diese Beweiserleichterung insoweit, als der Betrag von vier Nettomonatslöhnen insgesamt nicht überschritten wird (BFH vom 4.8.1994, BStBl. II 1995, 114). Nachdem sich die Verwaltung dieser Rechtsprechung angeschlossen hat (BMF-Schreiben vom 22.12.1994, BStBl. I 1994, 928, Tz. 2.3 a.E.), sieht der BFH keinen weiteren Klärungsbedarf.