1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
In Streit steht, ob der Kläger rechtzeitig Klage erhoben hat. In materiellrechtlicher Hinsicht wendet er sich gegen Kürzung von Vorsteuern bei der Umsatzsteuer 2003.
Der Kläger meldete zum 23. September 2001 ein Gewerbe für Hausmeisterservice sowie Abrissarbeiten an. Vom 6. August bis 7. November 2003 war er bei der X Zeitarbeit GmbH angestellt. Zeitweise war er arbeitslos (vgl. die Aufstellung des Klägers in seiner Einkommensteuererklärung 2003, Bl. 12 der Einkommensteuerakte).
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