1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die angefochtenen Steuerbescheide rechtswidrig sind, weil diese auf steuerstrafrechtlichen Ermittlungen beruhen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.
Die Antragstellerin ist eine GmbH. Alleiniger Geschäftsführer ist seit 22. November 2000 Frau A, die in den Streitjahren mit wechselnden Beteiligungsverhältnissen neben einer Fa. E-GmbH auch Gesellschafterin war. Nach Feststellung des Finanzamts war ihr Ehemann, Herr A, faktischer Geschäftsführer der Antragstellerin.
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