I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob dem Antragsteller (ASt) verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) von Seiten der ... GmbH (AuV GmbH) in Form von Zahlungen der GmbH in den Jahren 1996-1998, die als Darlehensrückzahlungen deklariert wurden, zugeflossen sind. Insbesondere geht es um die Frage, wann der ASt ein auf den 8. November 1995 datierendes Dokument betr. einen Forderungsverzichtsvertrag unterzeichnet hat.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung (EE) vom 2. Juli 2002 (Bl. 28-30 FG-Akte), den Bericht über die Außenprüfung vom 7. Dezember 2000, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der ASt beantragt,
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