OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.05.2017
5 U 352/12
Normen:
BGB § 104 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 27.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 97/10

Beweiswürdigung hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit der Erblasserin bei Bestellung eines lebenslangen Wohnungs-, Mitbenutzungs- und Nießbrauchsrechts

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - Aktenzeichen 5 U 352/12

DRsp Nr. 2017/11296

Beweiswürdigung hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit der Erblasserin bei Bestellung eines lebenslangen Wohnungs-, Mitbenutzungs- und Nießbrauchsrechts

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27.09.2012 - 3 O 97/10 - wie folgt abgeändert:

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 1.111,59 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 01.05.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Klägerin trägt 86%, die Beklagte trägt 14% der Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

6. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 63.447,77 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 104 Nr. 2;

Gründe:

I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Löschung eines Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts und Nießbrauchsrechts, die Beklagte macht widerklagend ihren Pflichtteil geltend.