Finanzgericht Münster, vom 02.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3076/09
Bewertung bebauter Grundstücke bei entgeltlicher Überlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
BFH, Beschluss vom 07.02.2013 - Aktenzeichen II B 44/12
DRsp Nr. 2013/5265
Bewertung bebauter Grundstücke bei entgeltlicher Überlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
NV: Der typisierenden Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke gemäß § 146 Abs. 2BewG ist auch in Fällen entgeltlicher Überlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die vertraglich vereinbarte Miete zugrunde zu legen. Ein Ansatz der üblichen Miete gemäß § 146 Abs. 3BewG kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn an der Besitzpersonengesellschaft bzw. Betriebspersonengesellschaft vermögensmäßig nur eine Person beteiligt ist.
Der typisierenden Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke ist gem. § 146 Abs. 2BewG auch in Fällen entgeltlicher Überlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die vertraglich vereinbarte Miete zugrunde zu legen. Ein Ansatz der üblichen Miete kommt gem. § 146 Abs. 3BewG nicht in Betracht.