Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2010 5 K 2737/06 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Besitz- und Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Sie ist u.a. alleinige Gesellschafterin der G-GmbH mit Sitz in X sowie der T-GmbH mit Sitz in Y.
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