FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.03.2008
12 K 9231/07
Normen:
EStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 11 Abs. 1 ; EStG § 11 Abs. 2 ; EStG § 19a ;
Fundstellen:
BB 2008, 1605
DB 2008, 2334
EFG 2008, 1280

Bewertung der negativen Einnahmen der Arbeitnehmer bei Rückgängigmachung eines Mitarbeiteraktienprogramms

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.03.2008 - Aktenzeichen 12 K 9231/07

DRsp Nr. 2008/11561

Bewertung der negativen Einnahmen der Arbeitnehmer bei Rückgängigmachung eines Mitarbeiteraktienprogramms

1. Müssen Arbeitnehmer Aktien, die sie im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms erhalten haben, wieder an den Arbeitgeber zurückgeben, so führt dies für die Arbeitnehmer zu negativen Einnahmen aus dem Arbeitverhältnis. 2. Die Höhe der negativen Einnahmen ist auf den Betrag begrenzt, den die Arbeitnehmer bei Ausgabe der Aktien als Arbeitslohn versteuern mussten. Die in der Zeit zwischen der Ausgabe und der Rückübertragung eingetretene Wertsteigerung der Aktien kann nicht als negative Einnahme mitberücksichtigt werden; insoweit kommt auch keine analoge Anwendung von § 19a EStG in Betracht.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 11 Abs. 1 ; EStG § 11 Abs. 2 ; EStG § 19a ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist die deutsche Zweigniederlassung einer ... (...). Sie ist seit dem ... börsennotiert. Der Emissionspreis für Privatanleger betrug EUR 12,00 pro Aktie.