FG Hamburg - Urteil vom 27.01.2000
V 6/99
Normen:
StBerG § 37a; DVStB § 25;

Bewertung der schriftlichen Steuerberaterprüfung

FG Hamburg, Urteil vom 27.01.2000 - Aktenzeichen V 6/99

DRsp Nr. 2001/1774

Bewertung der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Ein Urteil des Inhalts, daß der Kläger mit einer bestimmten Note zur mündlichen Steuerberaterprüfung zuzulassen sei, kommt nicht in Betracht. Für die Erteilung der Noten zur schriftlichen Steuerberaterprüfung ist nicht das Gericht, sondern die Prüfer bzw. der Prüfungsausschuß zuständig.

Normenkette:

StBerG § 37a; DVStB § 25;

Tatbestand:

Mit der Klage wendet sich der Kläger gegen die Nichtzulassung zur mündlichen Steuerberaterprüfung 1995 - wie schon in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren V 22/96.