FG Münster - Urteil vom 21.01.2000
11 K 3207/99
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 S 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
DB 2000, 1642
EFG 2000, 480

Bewertung des geldwerten Vorteils bei Privatnutzung eines der Körperschaft überlassenen PKWs

FG Münster, Urteil vom 21.01.2000 - Aktenzeichen 11 K 3207/99

DRsp Nr. 2001/2288

Bewertung des geldwerten Vorteils bei Privatnutzung eines der Körperschaft überlassenen PKWs

Zur steuerlichen Behandlung einer Fahrzeugüberlassung durch die Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gegen Übernahme aller anfallenden Kosten.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 S 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Es ist über die Rechtmäßigkeit eines Haftungs- und Nachforderungsbescheides betreffend Lohnsteuer (LSt) 1996 - 1998 zu entscheiden.

Die Herren A und B sind Geschäftsführer der Klägerin (Klin.). In ihren Anstellungsverträgen vom 20.10.1992 ist unter Ziffer 7 u.a. jeweils folgende alternative Regelung getroffen:

1. Herr A/B erhält einen Dienstwagen der gehobenen Klasse, der auch privat genutzt werden kann.

2. Herr A/B stellt sein eigenes Fahrzeug zur Verfügung. Für diesen Fall übernimmt die Klin. die Fahrzeugabschreibung (A: 4 Jahre/B: 3 Jahre), Steuern, Versicherungen, Reparaturen, Pflege, Reifen, Benzin und Schmierstoffe. Die Kostenerstattung erfolgt monatlich gegen Nachweis.